GEMA reicht Unterlassungsklage gegen YouTube beim Amtsgericht München ein

Geschrieben am 26. Jan 2013 von Marcel · Keine Kommentare

Vor gut zwei Wochen gab die GEMA bekannt, dass man die Verhandlungen mit YouTube abgebrochen hätte, weil man sich nach etlichem hin und her nicht einigen konnte. Die GEMA verlangt eine Per-Stream-Minimumvergütung in Höhe von 0,375 Cent, YouTube will diese aber nicht zahlen. Stattdessen möchte man lieber eine prozentuale Summe zahlen, da YouTube sonst “alle unwirtschaftlichen Videos von der Plattform verbannen” müsste.

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Aktuell geht es aber nicht um die Vergütung, sondern um die Sperrseite, welche YouTube auf vielen Videos geschaltet hat. Darin heißt es: “Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die Gema die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat.” Kennt sicherlich jeder.

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GEMA-Chef Harald Heker bezeichnet den Hinweistext als “reine Stimmungsmache” – immerhin habe die GEMA keine Videos sperren lassen oder ähnliches, sondern YouTube wolle einfach nicht den geforderten Betrag zahlen. Die Schuld bei der GEMA zu suchen, wie es der Text suggeriert, wäre falsch – YouTube sperre mehr Videos, als die GEMA fordern würde. Aus dem Grunde hat man nach der Androhung vor rund zwei Wochen nun eine Unterlassungsklage vor dem Amtsgericht München eingereicht.

Egal, wie die Sache ausgeht und wer hier wem den schwarzen Peter zu schiebt: Solange die beiden Parteien sich nicht einigen können, sind weder YouTub noch die GEMA die dummen, sondern die Nutzer. Wie so oft… (Quelle, via)

Marcel aka “Der S™”. Baujahr 1986. KiE. Appletisiert. Rockfan. Systematischer Chaot. Onklefiziert. Superheld. Tequilafan. Streamingverliebt. Musikverliebt. Krefelder. Retrojunkie. Filmfan. Retrofilm-Fan. 50%-Nerd. Smarttechnologieliebhaber. LED-Fan. Deutsche Küche. Tourshirt-Sammler. Unterwegs-Musik-Hörer. Wenig-Telefonierer. Auf-Partys-80er-und-90er-Hörer.

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